Ambulante Pflege – Wir sind für Sie da

Beratungsbesuch

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen.

Der Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, in den Pflegegraden
4 und 5 vierteljährlich erforderlich.

Mehr zum Thema Pflegegrad finden sie hier.

Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung:

  • Injektionen
  • Anleitung zur Selbstständigkeit
  • Herrichten des Medikamentenboxes
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Blutzuckermessung und Insulinverabreichung
  • Blutdruckmessung
  • Katheterversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Anleitung zur Selbstständigkeit / Entlastung der Angehörigen:

  • Fahrdienst zu Terminen
  • Unterstützung bei der Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen am Waschbecken oder im Bett)
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Transfer (z. B. Bett zu Rollstuhl)
  • Unterstützung beim Frühstücken (Vorbereitung)
  • Essen auf Rädern (Wir holen Ihr Essen ab und richten es Ihnen tischgerecht)
  • Einkaufen (allein für Sie oder mit Ihnen)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung rund ums Haus durch unsere Bezugsmitarbeiter
  • Betreuung durch Bezugsmitarbeiter
  • Organisation des Alltags (z. B. Rezepte besorgen, Medikamente abholen, Unterstützung bei Papierkram)

Unser Pflegeleitbild und Konzept

Meh Informationen zu unserem Pflegeleitbild und Konzept finden Sie hier