Ambulante Pflege – Wir sind für Sie da
Beratungsbesuch
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen.
Der Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI ist in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, in den Pflegegraden
4 und 5 vierteljährlich erforderlich.
Mehr zum Thema Pflegegrad finden sie hier.
Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung:
- Injektionen
- Anleitung zur Selbstständigkeit
- Herrichten des Medikamentenboxes
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung
- Blutzuckermessung und Insulinverabreichung
- Blutdruckmessung
- Katheterversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
Anleitung zur Selbstständigkeit / Entlastung der Angehörigen:
- Fahrdienst zu Terminen
- Unterstützung bei der Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen am Waschbecken oder im Bett)
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Transfer (z. B. Bett zu Rollstuhl)
- Unterstützung beim Frühstücken (Vorbereitung)
- Essen auf Rädern (Wir holen Ihr Essen ab und richten es Ihnen tischgerecht)
- Einkaufen (allein für Sie oder mit Ihnen)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung rund ums Haus durch unsere Bezugsmitarbeiter
- Betreuung durch Bezugsmitarbeiter
- Organisation des Alltags (z. B. Rezepte besorgen, Medikamente abholen, Unterstützung bei Papierkram)
Unser Pflegeleitbild und Konzept
Meh Informationen zu unserem Pflegeleitbild und Konzept finden Sie hier